Schuhzurichtungen
Die orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh dienen dazu, Ihre vorhandenen Schuhe so zu modifizieren, das Fuß- und Statikbeschwerden beseitigt oder gemindert werden.
Diese Anpassungsarbeiten werden fest im oder am Schuh und optisch so diskret wie möglich durchgeführt. Die orthopädische Schuhzurichtung als Leistung der Krankenkassen wird in der Regel bei Erstversorgung für 3 Paar Schuhe und als Folgeversorgung alle 6 Monate für 1 Paar Schuhe übernommen.
Folgende Schuhzurichtungen sind möglich:
- Schuherhöhung
- Absatzerhöhung
- Ballen- oder Mittelfußrollen
- Schmetterlingsrollen mit Weichbettung
- Außen-oder Innenranderhöhungen
- Haglundfersenentlastung
- Pufferabsätze …